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   VGH Bayern, 27.03.2012 - 6 CE 12.458   

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VGH Bayern, 27.03.2012 - 6 CE 12.458 (https://dejure.org/2012,28904)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.03.2012 - 6 CE 12.458 (https://dejure.org/2012,28904)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. März 2012 - 6 CE 12.458 (https://dejure.org/2012,28904)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Straßenausbaubeitrag; Zwangsvollstreckung aus Leistungsbescheid; Einwendung gegen den zu vollstreckenden Anspruch; einstweilige Anordnung; Säumniszuschläge; aufschiebende Wirkung der Klage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 06.09.2011 - 9 B 48.11

    Verfahrensmängel; Anordnung und Dauer der aufschiebenden Wirkung;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2012 - 6 CE 12.458
    Im Kern wiederholt und variiert der Antragsteller mit seiner Beschwerde lediglich Einwände, die er bereits im abgeschlossenen Anfechtungsverfahren gegen den zu vollstreckenden Vorauszahlungsbescheid vorgebracht hat und die vom Senat mit Urteil vom 1. Juni 2011 - 6 BV 10.2536 - und mit Blick auf die Nichtzulassungsbeschwerde vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 6. September 2011 - 9 B 48.11, 9 VR 3.11 - abschlägig verbeschieden worden sind (und die Gegenstand mehrerer Anhörungsrügen, Wiederaufnahmeanträge, Verfassungsbeschwerden und Strafanzeigen waren und sind).

    Allerdings dürfte die Antragsgegnerin, wie die Beschwerde zu Recht rügt, für die Zeit bis zum Wirksamwerden des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. September 2011 - BVerwG 9 B 48.11, 9 VR 3.11 - zu Unrecht von einer Säumnis ausgegangen sein.

  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2536

    Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2012 - 6 CE 12.458
    Im Kern wiederholt und variiert der Antragsteller mit seiner Beschwerde lediglich Einwände, die er bereits im abgeschlossenen Anfechtungsverfahren gegen den zu vollstreckenden Vorauszahlungsbescheid vorgebracht hat und die vom Senat mit Urteil vom 1. Juni 2011 - 6 BV 10.2536 - und mit Blick auf die Nichtzulassungsbeschwerde vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 6. September 2011 - 9 B 48.11, 9 VR 3.11 - abschlägig verbeschieden worden sind (und die Gegenstand mehrerer Anhörungsrügen, Wiederaufnahmeanträge, Verfassungsbeschwerden und Strafanzeigen waren und sind).

    Das gilt insbesondere auch für den Umstand, dass die endgültige Beitragspflicht im Verlauf des Berufungsverfahrens 6 BV 10.2536 entstanden war.

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2012 - 6 CE 12.458
    Einwendungen gegen die Vollstreckung aus einem Leistungsbescheid, die den zu vollstreckenden (Haupt-)Anspruch und die im Vollstreckungsverfahren erhobenen Nebenansprüche (wie Säumniszuschläge, Mahngebühren) betreffen, sind nach erfolgloser Geltendmachung bei der Anordnungsbehörde (Art. 21 VwZVG) auf dem Verwaltungsrechtsweg durch eine Verpflichtungsklage weiter zu verfolgen; für erfolglos bei der Anordnungsbehörde geltend gemachte Einwendungen gegen die formale Richtigkeit von Vollstreckungsanordnungen und Ausstandsverzeichnissen steht die Leistungsklage zur Verfügung (BayVGH, U.v. 14.5.1975 - 246 IV 71 - VGH n.F. 28, 105/108; U.v. 8.6.1983 - 4 B 80 A.590 - BayVBl 1984, 208/209; Giehl, Verwaltungsverfahrensrecht in Bayern, Art. 21 VwZVG Anm. VIII m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.11.2008 - 4 L 240/07

    zur Erhebung von Säumniszuschlägen

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2012 - 6 CE 12.458
    dd KAG i.V.m. § 240 AO über die Erhebung von Säumniszuschlägen eröffnet wird; denn sie können für diesen vergangenen Zeitraum ihre Funktion als Druckmittel nicht mehr erfüllen (so OVG LSA, B.v. 7.11.2008 - 4 L 240/07 - juris = KStZ 2009, 159 f. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2011 - 3 S 1317/11

    Vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Leistungsbescheid

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2012 - 6 CE 12.458
    Auch eine entsprechende Anwendung des § 769 ZPO über die allgemeine Verweisungsnorm des § 173 VwGO kommt mangels einer Regelungslücke in der Verwaltungsgerichtsordnung nicht in Betracht (VGH BW, B.v. 16.11.2011 - 3 S 1317/11 - zu einer vergleichbaren Fallgestaltung).
  • VGH Bayern, 17.01.2011 - 6 CE 10.2875

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Vollstreckung aus Vorausleistungsbescheid;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2012 - 6 CE 12.458
    Soweit der Antragsteller dem etwa das Senatsurteil vom 24. April 1989 - 6 B 88.02302 (BayVBl 1990, 374 f.) entgegenhält, möge er vor und nach der von ihm markierten Passage über die "hintere" zeitliche Schranke für die Erhebung einer Vorauszahlung weiterlesen; nichts anderes ergibt sich aus dem Senatsbeschluss vom 17. Januar 2011 - 6 CE 10.2875 -, der offenkundig eine andere Fallgestaltung betrifft.
  • VGH Bayern, 03.02.2012 - 6 C 12.221

    Rechtswegbeschwerde; Verwaltungsrechtsweg; Vollstreckung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2012 - 6 CE 12.458
    Denn diese Vorschriften regeln vornehmlich die Art und Weise der Zwangsvollstreckung und betreffen dementsprechend Rechtsbehelfe gegen Maßnahmen der Vollstreckungsorgane, nicht aber die hier bestrittene Vollstreckbarkeit des Titels und entsprechende Rechtsbehelfe gegen Maßnahmen der Anordnungsbehörde; auf die Ausführungen im Beschluss des Senats vom 2. Februar 2012 - 6 C 12.221 - über die Rechtswegbeschwerde des Antragstellers im Hauptsacherechtsstreit wird verwiesen.
  • VGH Bayern, 24.04.1989 - 6 B 88.02302
    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2012 - 6 CE 12.458
    Soweit der Antragsteller dem etwa das Senatsurteil vom 24. April 1989 - 6 B 88.02302 (BayVBl 1990, 374 f.) entgegenhält, möge er vor und nach der von ihm markierten Passage über die "hintere" zeitliche Schranke für die Erhebung einer Vorauszahlung weiterlesen; nichts anderes ergibt sich aus dem Senatsbeschluss vom 17. Januar 2011 - 6 CE 10.2875 -, der offenkundig eine andere Fallgestaltung betrifft.
  • VGH Bayern, 26.07.2019 - 15 CS 19.1050

    Verfahren wegen bauaufsichtsrechtlicher Zwangsgeldandrohung

    b) Einwendungen gegen die Vollstreckung i.S. von Art. 21 VwZVG, die erst nach Erlass des streitgegenständlichen Bescheids entstanden sind, sowie Gründe gem. § 22 VwZVG sind nicht ersichtlich und wurden von der Antragstellerin nicht geltend gemacht (zum Eilrechtsschutz über § 123 VwGO in diesen Fällen vgl. BayVGH, B.v. 30.11.2005 - 1 CE 05.153 - juris Rn. 12 ff.; B.v. 21.10.2010 - 15 CS 10.1243 - juris Rn. 14 ff.; B.v. 27.3.2012 - 6 CE 12.458 - juris; B.v. 8.12.2014 - 22 CE 14.2388 - juris).
  • VG Ansbach, 04.12.2019 - AN 4 E 19.02086

    Einstellung der Zwangsvollstreckung - Rechtsweg

    Einwendungen i.S.d. Art. 21 VwZVG sind daher nach erfolgloser Geltendmachung bei der Anordnungsbehörde auf dem Verwaltungsrechtsweg durch eine Verpflichtungsklage weiter zu verfolgen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 27.3.2012 - 6 CE 12.458 - juris Rn. 5).

    Daher steht für erfolglos bei der Anordnungsbehörde geltend gemachte formelle Einwendungen gegen Vollstreckungsanordnungen und Ausstandsverzeichnissen die verwaltungsgerichtliche Leistungsklage zur Verfügung (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2012 - 6 CE 12.458 - juris Rn. 5, 10 m.w.N.).

  • VG München, 13.03.2018 - M 6 E 17.5885

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die zwangsweise Beitreibung von Rundfunkbeiträgen

    Der Antragsteller wandte sich unter Berufung auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. März 2012 (6 CE 12.458) gegen eine Verweisung an das Amtsgericht.

    Auf die Frage, ob sich der vom Antragsteller genannten Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. März 2012 (6 CE 12.458 - juris) entnehmen lässt, dass Einwendungen gegen die Vollstreckung aus einem Leistungsbescheid, die den zu vollstreckenden (Haupt-)Anspruch und die im Vollstreckungsverfahren geltend gemachten Nebenansprüche (wie Säumniszuschläge, Mahngebühren) betreffen, nach erfolgloser Geltendmachung bei der Anordnungsbehörde (Art. 21 VwZVG) stets auf dem Verwaltungsrechtsweg durch eine Verpflichtungsklage - im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes durch einen Antrag nach § 123 VwGO - geltend zu machen sind, oder ob in dem der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zugrundeliegenden Fall eine anderweitige Auslegung schon deshalb nicht in Betracht kam, weil der Antragsgegner nur eine Mahnung übersandt und noch keine weiteren Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen hatte (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2012 - 6 C 12.458 - juris Rn. 10; B.v. 3.2.2012 - 6 C 12.221 - juris Rn. 4 am Ende), braucht vor diesem Hintergrund nicht zu entschieden werden.

  • VGH Bayern, 25.09.2012 - 6 ZB 12.1737

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Entstehen der endgültigen Beitragspflicht;

    Es ist, wie schon der Senat im Parallelverfahren (B.v. 27.3.2012 - 6 CE 12.458 - RdNr.12 f.), zu dem Ergebnis gelangt, dass die Beklagte Säumniszuschläge nur für den Zeitraum ab dem Wirksamwerden des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. September 2011 - 9 B 50.11 u.a. - verlangen darf.

    Aus den angeführten Senatsbeschlüssen vom 3. Februar 2012 - 6 C 12.221 - und vom 27. März 2012 - 6 CE 12.458 -, kann nicht geschlossen werden, dass es auch heute noch an einer solchen verwaltungsinternen Vollstreckungsanordnung fehlen könnte.

  • VG Ansbach, 07.08.2012 - AN 1 K 12.00992

    Vollstreckung aus gemeindlichen Ausstandsverzeichnissen

    Soweit sich die Kläger gegen die formale Richtigkeit von Vollstreckungsanordnungen und Ausstandsverzeichnissen wenden, ist die allgemeine Leistungsklage statthaft (vgl. BayVGH, B. v. 27.3.2012, 6 CE 12.458 unter Hinweis auf U. v. 14.5.1975, 246 IV 71, VGHE 28, 105 ff. U. v. 8.6.1983, 4 B 80 A.590, BayVBl 1984, 208 f.; Giehl, Verwaltungsverfahrensrecht in Bayern, Art. 21 VwZVG, Anm. VIII m.w.N.).

    Soweit Einwendungen gegen die Vollstreckung aus Leistungsbescheiden geltend gemacht werden, die den zu vollstreckenden (Haupt-)Anspruch und die im Vollstreckungsverfahren erhobenen Nebenansprüche (wie Säumniszuschläge oder Mahngebühren) betreffen, sind die vorliegenden Klagen als Verpflichtungsklagen gemäß § 42 Abs. 1 VwGO - auf Einstellung der Zwangsvollstreckung (Art. 22 BayVwZVG) - statthaft (vgl. BayVGH, B. v. 27.3.2012, a.a.O.; B. v. 8.12.2004, 23 C 04.3066).

  • VG Augsburg, 20.07.2016 - Au 7 K 16.145

    Zwangsvollstreckung von Rundfunkbeitragsbescheiden aus einem Ausstandsverzeichnis

    Dieses Klagebegehren ist auf dem Verwaltungsrechtsweg in der Form einer Verpflichtungsklage zu verfolgen (BayVGH, B.v. 27.3.2012 - 6 CE 12.458 - juris Rn. 5; U.v. 8.6.1983 - 4 B 80 A.590 - BayVBl 1984, 208 f).
  • VG München, 10.11.2016 - M 10 K 15.363

    Erfolglose Klage gegen die Vollstreckung von Beitragsbescheiden

    Die Klage ist bei sachgerechter Auslegung (§ 88 VwGO) als Verpflichtungsklage zu verstehen, die zum Ziel hat, die Beklagte zu verpflichten, ihre Vollstreckung aus dem Ausstandsverzeichnis vom 3. Dezember 2014 nach Art. 22 Nr. 1 i.V.m. Art. 21 VwZVG für unzulässig zu erklären (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2012 - 6 CE 12.458 - juris Rn. 5; Giehl, Verwaltungsverfahrensrecht in Bayern, Stand: Juni 2011, Art. 21 VwZVG Ziff. IV.2 und VIII.2; jeweils m.w.N.); die §§ 767, 769 ZPO finden in solchen Fällen keine (analoge) Anwendung (BayVGH, U.v. 14.5.1975 - 246 IV 71 - BayVBl 1975, 647).
  • VG Augsburg, 20.12.2016 - Au 7 E 16.1598

    Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen

    Im Rahmen eines Hauptsache- bzw. Klageverfahrens wäre ein solches Begehren auf dem Verwaltungsrechtsweg in der Form einer Verpflichtungsklage zu verfolgen (BayVGH, B.v. 27.3.2012 - 6 CE 12.458 - juris Rn. 5; VG Augsburg, U. v. 20.7.2016 - Au 7 K 16.145 - juris).
  • VG München, 08.07.2015 - M 6b K 14.4420

    Klage auf Einstellung der Zwangsvollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren und

    Für den gerichtlichen Rechtsschutz nach erfolgloser Geltendmachung ist nach § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO der Verwaltungsrechtsweg eröffnet (s. BayVGH, B.v. 3.2.2012 - 6 C 12.221, B.v.27.3.2012 - 6 CE 12.458 - juris jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.04.2013 - 6 ZB 13.283

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Säumniszuschlag; Zwangsvollstreckung;

    Dass bezüglich der auf 709, 50 EUR bezifferten Säumniszuschläge nicht der vollständige Zeitraum, sondern nur das Ende (26.8.2012) angegeben wurde, ist schon deshalb unschädlich, weil dem Kläger der Beginn (27.9.2011) von der Beklagten zuvor in mehreren Schreiben mitgeteilt worden war (zuletzt im Ausstandsverzeichnis vom 30.7.2012) und zudem aus einer Reihe von Gerichtsverfahren (etwa BayVGH, B.v. 27.3.2012 - 6 CE 12.458 - Rn. 13) bekannt sein musste.
  • VG Ansbach, 07.03.2022 - AN 3 K 21.01172

    Erneute Zwangsgeldanordnung ohne Fristsetzung, Rechtsschutz gegen Fälligstellung

  • VG München, 16.08.2021 - M 26a K 19.5925

    Rundfunkbeitrag, Antrag auf Befreiung, Beitragsfestsetzung bei Anspruch auf

  • VG Bayreuth, 09.01.2013 - B 1 K 10.807

    Vollstreckung von Gebührenbescheiden der Bayerischen Landesärztekammer;

  • VGH Bayern, 25.09.2012 - 6 ZB 12.1776

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Entstehen der endgültigen Beitragspflicht;

  • VG Würzburg, 08.03.2017 - W 2 K 16.1014

    Rechtsschutz gegen Zwangsvollstreckung aus einem Ausstandsverzeichnis

  • VG Würzburg, 01.02.2018 - W 2 E 18.104

    Erfolgloser Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung

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